Vorwort
Die Hundeschule DogHarmony® besteht seit vielen Jahren als
Dienstleister ( gemäß EU- Schlüsselverzeichnis für Wirtschaftszweige) als sonstige persönliche Dienstleistung geführt (Schlüssel-No: 9609042/ 9609043) und bietet täglich verschiedene
Kurse an für Hunde jeden Alters, sowie Einzeltrainings auf einem geschlossenden Gelände an.
Ziel dieses Konzeptes ist es die Abläufe zur Infektionsvermeidung den Teilnehmern verständlich zu machen und so umzusetzen das keine Infektion entsteht und es zu
keiner Keimverschleppung kommen kann.
Literatur
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) Fassung 17. Oktober 2020.
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW
vom 17.10.2020
Allgemeine Maßnahmen für die Betriebsaufnahme
1.1 Kommunikation
- Es
erfolgt eine regelmäßige Kommunikation mit dem Ordnungsamt/Gesundheitsamt und Vetrinäramt der Stadt
Mönchengladbach ob Anpassungen des Konzeptes durchgeführt werden müssen und ob Probleme aufgetreten sind, bei der Umsetzung des Hygienekonzeptes.
1.2 Besucheranzahl / Maskenpflicht
- Die Besucheranzahl wird bei gleichzeitigem Besuch auf 10 Besucher begrenzt.
- Es besteht eine generelle Maskenpflicht im Eingangsbereich und auf dem Vorplatz.
- Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
1.3 Dokumentation der Besucher
- Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Besucherinnen bzw. Besuchern, Mitwirkenden und Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthalts zu führen.
- Eine Übermittlung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung, auf Anforderung, und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen.
- Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind.
- Besucherinnen und Besucher, Mitwirkende und Personal sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
- Die Dokumentation erfolgt durch die Anmeldung zu den Kursen und der dazugehörigen Unterschriftenliste.
1.4 Aushänge / Flyer / Unterweisung über COVID-19 Maßnahmen
- Auf dem Gelände werden Aushänge zu den COVID-19 Maßnahmen des Dienstleisters an verschiedenen Standorten aufgehangen.
- Markierungen des Mind. Abstands werden auf dem Boden mit Farbspray markiert und regelmäßig erneuert.
- Alle Teilnehmer werden bei jeder
Stunde durch den Trainer belehrt bezüglich der bezüglich der Abstandsregelung und der Hygieneregeln der Hundeschule.
1.5 Sicherheitsmaßnahmen vor größeren Ansammlungen
- Damit es nicht zu größeren Ansammlungen kommt gehen die
Teilnehmer sofort auf den Platz und nehmen Ihre Plätze ein.
- Auf dem Vorplatz sollten sich max. 8 Hundehalter aufhalten.
Der mind. Abstand von 1,5m ist auch hier einzuhalten.
- Die Mitarbeiter sorgen dafür, dass es zu keinen großen
Ansammlungen kommt im Eingangsbereich und Vorplatz.
- Es besteht eine generelle Maskenpflicht auf dem Vorplatz und bei der
Anmeldung.
2. Verdacht auf einen Krankheitsfall
2.1 Besuchsverbot der
Hundeschule
- Personen (Besucherinnen bzw. Besucher, Mitwirkende und
Personal) ist der Besuch der Hundeschule untersagt, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten oder Symptome aufweisen, die auf eine
COVID-19-Erkrankung hindeuten können. Dazu zählen unter anderem Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
2.2 Auftreten von Symptomen
während des Besuchs der Hundeschule
Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei
einer der beteiligten Personen (Besucherinnen bzw. Besucher, Mitwirkende und Personal) während des Veranstaltungsbetriebs, ist der Hygienebeauftragte der Veranstaltung umgehend zu informieren. Es
erfolgt umgehend eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Dieses trifft gegebenenfalls in Absprache mit dem Hygienebeauftragten die weiteren Maßnahmen (z. B. Quarantäneanordnungen), die nach
Sachlage vom Veranstalter umzusetzen sind.
Die betroffene Person hat nach Meldung an den
Hygienebeauftragten (Michael Wartmann die Veranstaltung umgehend zu verlassen.
Es wird 1 Hygienebeauftragte
geschult, um Vor-Ort notwendige Zusatzmaßnahmen sofort einleiten zu können: • Michael Wartmann
Während des Betriebes wird der Hygienebeauftragte
mit einer Zusatzschulung nach COVID-19 (COVID-19 Beauftragter) alle Maßnahmen überwachen und dauerhaft anwesend bzw. erreichbar sein.
Das Hygiene Konzept wird hier nur
auszugsweise dargestellt. Die vollständigen Unterlagen ( Hygienekonzept,Desinfektions- und Reinigungsplan der Hundeschule
DogHarmony® liegt den entsprechenden Stellen vor.
Mit freundlichen Unterstützung der Firma
Sicherheitsingenieurbüro Teichmann GmbH
Konrad-Zuse-Straße 2
41516 Grevenbroich